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Biosphären-Obstbäume

Streuobstwiesen sind ein prägender Teil unserer Kulturlandschaft, in den letzten Jahrzehnten aber sind viele Obstbäume aus dem Landschaftsbild verschwunden. Die Biosphären-Obstbaumaktion und weitere Initiativen sollen daher dazu beitragen, wieder mehr Streuobstwiesen im Landkreis zu aktivieren oder sogar neue entstehen zu lassen.

Biosphären-Obstbaumaktion

Seit 2015 ruft der Trägerverein der Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. jährlich die Biosphären-Obstbaumaktion aus. Mithilfe der staatlichen LNPR-Förderung werden Interessentinnen und Interessenten verschiedene Obstbäume samt Pflanzmaterial zur Verfügung gestellt.

Für eine Förderung müssen ua. folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Pflanzfläche muss im Außenbereich liegen – eine Ausnahme sind dorfbildprägende, große Obstwiesen – und sie darf nicht gartenartig genutzt oder eingezäunt sein –eine Ausnahme sind ortsübliche landwirtschaftliche Weidezäune.
  • Förderfähig sind nur standortgerechte, traditionelle, wenn möglich, regionale Hochstamm-Obstbäume der Arten Apfel, Birne, Zwetschge, Süßkirsche, Sauerkirsche und Walnuss.
  • Der Abstand zwischen den Bäumen muss ausreichend groß sein, bei Apfel-, Birnen-, Kirschbäumen 10 bis 12 Meter, bei Zwetschgenbäumen 6 bis 8 Meter und bei Walnussbäumen 15 Meter. 
  • Es werden Pflanzungen mit 5 Bäumen gefördert.
  • Die Obstbaumpflanzung muss naturschutzfachlich sinnvoll sein – Ausschlusskriterien sind staunasse oder moorige Böden und Kaltluftlagen.
  • Die Pflanzarbeit und spätere Pflege obliegt eigenverantwortlich der jeweiligen Eigentümerin oder dem jeweiligen Eigentümer bzw. der jeweiligen Pächterin oder dem jeweiligen Pächter des Grundstücks.  
  • Die Pflanzung muss in einem Drahtkorb erfolgen und gegen Wildverbiss geschützt werden.
  • Die Maßnahme muss freiwillig sein, eine Pflanzverpflichtung, wie z.B. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Bauvorhabens, dürfen nicht bestehen.
  • Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss eine Einverständniserklärung unterschreiben.
  • Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, in denen für eine dauerhafte Erhaltung der Obstbäume zu sorgen ist und ausgefallene Bäume nachgepflanzt werden müssen.
  • Während der Zweckbindungsfrist ist eine anderweitige Förderung, z.B. durch Agrarumweltprogramme, nicht möglich.

Die Ausschreibung für den Start der jährlichen Obstbaumaktion erfolgt im Herbst über die lokalen Medien. Die Ausgabe der Obstbäume erfolgt jeweils im darauffolgenden Frühjahr.

Bei Interesse können Sie sich an Josef Stein, Kreisfachberater für Gartenbau und Landschaftspflege im Landratsamt Berchtesgadener Land unter Josef.Stein@lra-bgl.de oder an Sabine Pinterits von der Verwaltungsstelle der Biosphärenregion unter sabine.pinterits@reg-ob.bayern.de wenden.

Streuobstwiese im Berchtesgadener Land

Streuobstwiesen-Börse

Sie haben Obstbäume, aber keine Zeit, das Obst selbst zu sammeln? Oder suchen Sie nach Obst zur eigenen Verarbeitung? Seit September 2022 führt die Streuobstwiesen-Börse Angebot und Nachfrage von Obst im Berchtesgadener Land zusammen. So kommt das wertvolle Gut in Verwendung. Aber zum Beispiel auch Unterstützung bei der Pflege von Obstbäumen kann angefragt werden. Schauen Sie gerne, die Teilnahme ist kostenlos!

Alte Sorten erhalten

Im Jahr 2015 wurde in 6 oberbayrischen Landkreisen das Projekt „Apfel.Birne.Berge“ gestartet, das sich den Erhalt alter Apfel- und Birnensorten zum Ziel gesetzt hat. 130 verschiedene alte Apfel- und mehr als 30 Birnensorten wurden im Zuge des Projektes entdeckt und bestimmt. Ausgewählte Sorten sollen nun in Erhaltungsgärten vermehrt und später wieder auf den Streuobstwiesen des Berchtesgadener Landes gepflanzt werden.

Alte Apfelsorte
Portrait Sabine Pinterits

Ihre Anpsrechperson

Sabine Pinterits

Landschaftsökologie und Biodiversität

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